AKTUELL Aromapraktiker/in in Deutschland

Seit einiger Zeit wird dem Thema „juristische Absicherung für die Ausübung einer aromaberatenden oder aromapraktischen Tätigkeit“ zunehmend mehr Aufmerksamkeit gewidmet.
Ich hatte bereits mit dem Erscheinen der ersten Auflage meines Fachbuches „Aromatherapie für Pflege- und Heilberufe“ 1998 auf dieses wichtige Thema in einem eigenen Kapitel aufmerksam gemacht. Und darin sehr klar heraus gearbeitet, dass sich in Deutschland nur AromaTHERAPEUT/IN nennen darf, wer nach § 1 des deutschen Heilpraktikergesetzes (HPG) die Heilpraktikerprüfung abgelegt und bestanden hat. In Österreich gibt es nicht den Beruf des Heilpraktikers (und auch nichts Ähnliches) und die Schweiz hat diesbezüglich für jeden Kanton unterschiedliche Gesetze.

Ich hatte darum bereits Anfang der neunziger Jahre den Begriff Aromapraktikerin und Aromapraxis erfunden; dieses Wort gab es vorher nicht! Den Impuls dazu hatte ich nach meiner amerikanischen Fortbildung zum NLP-Practitioner (bei Mitbegründer Richard Bandler). Ich wollte den Begriff einer „praktischen Tätigkeit“ ins Deutsche zu übersetzen und mit dem Bestandteil „Aroma“ zu kombinieren, um der Ausbildung, die ich seit 1992 anbiete und die ich kontinuierlich weiter entwickele, einen eigenen Namen zu geben. Dennoch wollte ich eine Assoziation an das vertrautere Wort Aromatherapeut/in zulassen. So wurde das Berufsbild Aromapraktiker/in geboren. Mit diesem neuen Namen sollte auf jeden Fall der Eindruck vermieden werden, dass Menschen, die sich Aromapraktikerin nennen, irgendwie heilend oder therapeutisch tätig wären. Man darf sich zwar nach wie vor in Deutschland Aromatherapeut nennen – diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt – doch man darf eben nicht therapieren, wenn man nicht nach dem HPG dazu befugt ist.

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Aromapraxis AiDA (da meine Wortfindung inzwischen reichlich kopiert wird kam der Institutsname dazu) bezeichnet eine beratende und ggfs. auch massierende Tätigkeit mit natürlichen hochwertigen ätherischen Ölen für grundsätzlich gesunde Menschen. Das wird in jeder Ausbildung ausführlich diskutiert.

Die Kundin oder Klientin kann bei einem fundierten Gespräch mit der gründlich ausgebildeten Aromapraktikerin lernen, welche Öle ihr in ihrer augenblicklichen Lebenssituation weiter helfen könnten. Möglicherweise kann sie mit Hilfe der Erfahrung der Aromapraktikerin auch Öle finden, die ihre immer wieder vorkommenden „Wehwehchen“, wegen derer sie jedoch nicht zum Arzt oder Heilpraktiker gehen würde, regulieren können. So dass sie wieder zu mehr Wohlbefinden, zu mehr Lebensfreude und zu mehr Vitalität finden kann. Und dass Krankheit – so gut es eben geht – vermieden werden kann.
Die Klientin könnte beispielsweise wegen lästiger Hautrötungen, die immer bei Stress auftauchen, Beratungsbedarf haben, oder wegen Verspannungen bei ungeklärten beruflichen Situationen. Auch Verzweiflungsgefühlen bei Leistungsdruck, Überforderung und Müdigkeit bei familiären Konstellationen und vieles andere mehr, das weder Arzt noch Heilpraktiker als „Krankheit“ bezeichnen würden, können Gegenstand einer aromapraktischen Konsulation sein. Wie gesagt, die Ratsuchenden sind grundsätzlich gesund und leiden nicht aktuell an den geschilderten Störungen. Vielmehr es handelt sich um manchmal kleine aber weit reichende Störungen des inneren Gleichgewichtes der betreffenden Person. Und diese können oft hervorragend mit ätherischen Ölen reguliert werden.
Im Extremfall ist auch eine wellnessartige Wohlfühl-Begleitung von chronisch kranken Menschen denkbar, die sich nicht wegen ihrer Krankheit an die Aromapraktikerin wenden. Sie sehnen sich nach mehr Lebensqualität und möchten ggfs. die ihnen noch verbleibende Lebenszeit so würdevoll und schmerzlos wie möglich verbringen dürfen. Aromapraktikerinnen arbeiten in solchen Fällen bereits Hand in Hand mit Hausärzten, Physiotherapeuten und Hospizbetreuern zusammen, eine aromapraktische Behandlung ersetzt also niemals medizinische Hilfe.

Eine der beliebtesten Anwendungsformen der ganzheitlichen Aromapraxis sind wohltuende und entspannende Massagen – diese dürfen in Deutschland auch von nicht-medizinischen Masseuren ausgeübt werden – oder durch Tipps und Rezeptvorschläge für effektive Anwendungen zu Hause. Dieser freiberufliche Tätigkeitsbereich ist in Deutschland eindeutig erlaubt. Vorausgesetzt, man meldet ein Gewerbe an, zahlt alle erforderlichen Steuern und erfüllt lokale Vorschriften, die das Ordnungs- oder Gesundheitsamt eventuell einfordert. Und vorausgesetzt, dass man die Grenzen zwischen Wohlfühlbehandlung und Therapiebehandlung kennt und achtet.
All das stelle ich in meinen Ausbildungslehrgängen immer klar und empfehle zusätzlich zur Ausbildung bei mir eine Erlangung oder Auffrischung von Erste-Hilfe-Kenntnissen sowie eine passende Haftpflichtversicherung. Falls der Schwerpunkt meiner Kursteilnehmer/innen im verkaufenden Bereich liegt, empfehle ich zudem das Ablegen der Prüfung für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bei der lokalen Handelskammer, wie ich sie 1991 selbst abgelegt habe.
In Österreich ist die Regelung zum Thema Wohlfühl-Massage am gesunden Menschen nicht ganz eindeutig, der Energethiker-Schein ermöglicht zumindest einige massageartige Behandlungen.

Weil trotz meiner Ausführungen immer wieder Unsicherheit herrscht und auch geschürt wird, verweise ich in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren auch auf Recherchen, welche im Zusammenhang mit einer vergleichbaren Ausbildung, die in Deutschland angeboten wird, von Kali S. von Kalckreuth und Frank Boaz Leder, welche sie auf der Website ihres Institutes http://www.touchlife.de/oft_gestellte_fragen/126 erläutern (mit deren Genehmigung).
Bei der Suche nach seriösen Ausbildungsmöglichkeiten wird Interessentinnen leider oft suggeriert, dass die freiberufliche Arbeit als Aroma-Expertin oder als Aromapraktikerin (oder mit ähnlichen Titeln) illegal sei. Um dieses Missverständnis für Nicht-Heilpraktiker aus der Welt zu schaffen haben bereits zwei Kollegen – Soham Topham aus Köln und Jürgen Trott-Tschepe aus Berlin – vor einigen Jahren eine Zusammenarbeit mit dem BfG (Berufsverband der Gesundheitspraktiker) besiegelt.

Dieser Verband ist der bisher einzige Berufsverband in Deutschland, der methodenübergreifend ein einheitliches Berufsbild für das Feld der Gesundheitspraxis vertritt. Er gehört zur DGAM, das ist die Deutsche Gesellschaft für Alternative Medizin - der Dachverband für Heilkunst und Gesundheitskultur.
Der BfG bietet verschieden gelagerte Lehrgänge zum Gesundheitspraktiker BfG an, immer mit dem Schwerpunkt einer oder mehrerer Methoden zum „Verkauf“ von Entspannung und Vitalität. Das können beispielsweise unterschiedliche Entspannungstechniken sein, Anleitungen zum stresslindernden Atmen, Beratungen über eine die Lebensqualität verbessernde Anwendung von ätherischen Ölen oder auch gesundheitsstabilisierende Yoga-Übungen sein.
Eine zweite wesentliche Säule des Berufsbildes Gesundheitspraktiker BfG ist das Erlangen einer effizienten kommunikativen Kompetenz für eine erfolgreiche Praxis. Denn der Kunde oder Klient kommt mit einem Wunsch nach Entspannung und Vitalität oder auch nach Selbsterfahrung und Bildung in ganzheitlichen Themen zum Gesundheitspraktiker BfG.
Das Benutzen des Titels Gesundheitspraktiker/in BfG und das Beitreten in den BfG verpflichtet zur Einhaltung der dort geltenden Berufsordnung. Als Mitglied erhält man neben einem Praxis-Stempel vielfältige Supervisionsmöglichkeiten, dazu Literatur und auch eine kostenfreie rechtliche Überprüfung seiner Werbung samt daran gekoppelte Rechtsschutzleistungen. Zudem stärkt eine gemeinsame Verbandsaktivität, um – auch als Aromaexpertin oder Aromapraktikerin - einen respektierten, anerkannten Beruf zu entwickeln.

Eine ehemalige Kursteilnehmerin von AiDA hat nun meine Anfang 2004 begonnenen Aktivitäten in diese Richtung in die Hand genommen und ebenfalls eine Kooperation mit der BfG organisiert.

BotanikMix_hochform Ohne eine komplette Ausbildung bei der BfG machen zu müssen, können Aromapraktiker/innen (und AbsolventInnen ähnliche Ausbildungen mit ätherischen Ölen) vom 20.-22. November 2009 bei der DGAM einen Dreitage-Kurs in Greiz/Thüringen einmalig und zu Sonderkonditionen belegen, um in den Genuss aller Vorzüge des Berufsverbandes zu kommen und um damit ihren/seinen Berufsstatus auf noch solidere juristische Füße zu stellen. Der Jahresbeitrag beträgt 92,00 €uro und einmalig eine Aufnahmegebühr von 25,00 €uro. Dieser BfG-Beitrag schließt die Mitgliedschaft in der DGAM ein. Weitere Informationen bei Martina und Peter Högger (Regionalstelle Vogtland DGAM), Irchwitzerstrasse 18, D-07937 Greiz, Telefon ( 03661) 458956, vogtland@dgam.de Das Ausschreibungspapier können Sie hier runterladen.



Alternative Heilpraktiker
In fast jedem meiner Ausbildungsjahrgänge gab es ein oder zwei Menschen, die dermaßen von den therapeutischen Einsatzmöglichkeiten der ätherischen Öle fasziniert waren, dass sie die Heilpraktikerausbildung samt Prüfung anschlossen. Wer jedoch nicht wirklich therapieren und heilen will, wer kein Blut sehen kann und die aufwändige Ausbildung scheut, sollte dazu stehen dürfen und sich als Gesundheitspraktiker anerkennen lassen. Dann darf sie – im Gegensatz zur Heilpraktikerin – weiterhin ätherische Öle und ähnliche Produkte verkaufen und darf auch uneingeschränkt für ihre Tätigkeit werben. Was der Heilpraktikerin nur begrenzt möglich ist. Auch muss sie sich nicht beim Abrechnen nach strengen Vorschriften richten und hat mehr Spielraum beim Einrichten ihrer Räume. Es ist also nicht immer von Vorteil, den Heilpraktikerabschluss anzustreben.


Pflegeakademie Gauting



Auszug aus dem Kapitel "Aromatherapie als Beruf" aus "Aromatherapie für Pflege- und Heilberufe" von Eliane Zimmermann


AromatherapeutIn/AromapraktikerIn — ein Beruf?

In Deutschland wird jeder Gebrauch von ätherischen Ölen, egal welcher Herkunft, recht undifferenziert Aromatherapie genannt. Und sicherlich deshalb von den meisten Ärzten, von der Presse und auch von vielen Naturheilkundlern nicht ernst genommen. Es gibt  viele Anwendungsmöglichkeiten von ätherischen Ölen, die mit Therapie tatsächlich nichts oder nur wenig zu tun haben, wie zum Beispiel in der pseudonatürlichen Kosmetik, in der Nahrungsmittelindustrie, in der Wohn- und Geschäftsraumbeduftung, bei vielen Gebrauchsgegenständen wie bedufteten Kerzen oder “Klosteinen”, bei Reinigungsmitteln.
Die medizinisch/therapeutisch orientierte Aromatherapie wird seit den vierziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von französischen
Ärzten praktiziert. Der Begriff ist ganz wörtlich zu verstehen, da es sich um eine Therapieform mit natürlichen duftenden Substanzen, nämlich ätherischen Ölen aus Pflanzen, handelt. Seinerzeit waren bereits viele Inhaltsstoffe der Öle und deren Wirkung auf den menschlichen Organismus bekannt. In wieweit die Wahl des Begriffes “Aroma” glücklich war, sei dahingestellt, stellt doch dieses Wort den Geschmackssinn in den Vordergrund. Da dieser jedoch engstens mit dem Geruchssinn verbunden ist und da die ätherischen Öle von Ärzten (in Frankreich) hauptsächlich zur oralen Einnahme verordnet werden, ist der Name Aromatherapie dennoch nachvollziehbar.

Der Beruf der(s) Aromatherapeutin in Deutschland

Bei Aromatherapie im wörtlichen Sinne handelt es sich um eine heilende Arbeit am Menschen, die — zumindest nach deutscher Rechtsprechung — nur Angehörigen der medizinischen Berufe vorbehalten ist, also Ärzten/Ärztinnen und Heilpraktikern/Heilpraktikerinnen.
Der Begriff "AromatherapeutIn" ist als Berufsbezeichnung weder in Deutschland, noch in der Schweiz und in Österreich geschützt, jeder könnte sich so nennen, er/sie hätte dann aber nicht zwangsläufig die stattliche Erlaubnis ("Bestallung") zum therapieren = heilen. Insofern ist diese Berufsbezeichnung nach heutigen Gesetzen für Nicht-Mediziner sinnlos. Was als heilende Tätigkeit gilt, wird unmissverständlich vom
Heilpraktikergesetz bestimmt.

Aroma-Massage

Im Gegensatz zur Tätigkeit und zum Begriff der
Aroma-Massage sind die Begriffe "medizinische Massage" und die Berufsbezeichnungen "medizinischer Masseur" oder "medizinische Masseurin" geschützt. Diese sind durch das "Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie" vom 26. 5.1994 (BGBl.I S.1084) geregelte Ausbildungsberufe. Dazu ist die erfolgreiche Teilnahme an einem zweijährigen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Schule erforderlich sowie die Ableistung einer praktischen Tätigkeit von sechs Monaten Dauer. In Österreich darf ausschließlich der "Heilmasseur" nach erfolgter Ausbildung massieren. "Energethiker" dürfen nur "energetische Behandlungen" ohne Berührung ausüben. Streng genommen fällt die Aroma-Massage auch darunter, so dass laut Gesetz keine solche Behandlung von Laien angeboten werden darf. In der Schweiz fallen die Bestimmungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus. Von totaler Berufsfreiheit bis zu strengen Restriktionen ist die ganze Bandbreite vorhanden.
Kosmetikerinnen, deren Ausbildung bislang noch nicht staatlich geprüft werden muss, dürfen in Deutschland Ganzkörpermassagen anbieten und ausführen. Auch in Hotels werden nicht-medizinische Massagen zur Entspannung angeboten. Für ganz unsichere Menschen sei hier noch angemerkt, dass selbst Angehörige diverser Rotlichtmilieu-Berufe ihr Geld völlig legal mit "Massagen" verdienen dürfen.
Eine Diagnose dürfen Aroma-MasseurIn/AromapraktikerIn nicht stellen, denn dies ist der erste Schritt zu einer therapeutischen Behandlung. Gleiches gilt für die Anamnese, die eine Befunderhebung darstellt. Ein Vorgespräch jedoch darf und soll durchaus geführt werden, um auszuschließen, dass die(der) KlientIn an einer Krankheit leidet, die die Anwendung von (bestimmten) ätherischen Ölen verbietet.
Die Tätigkeit "Behandeln" ist nicht den Ärzten vorbehalten, eine Kosmetikerin darf ihre Kundinnen auch in ihrer Kosmetikpraxis behandeln, dies tut auch die Fußpflegerin.

Ein neuer Beruf?

In Deutschland wird immer wieder versucht, den Aromatherapeuten/die Aromatherapeutin als eigenständigen Beruf zu etablieren, als eine Art GesundheitsberaterIn mit pflegendem/kosmetischem Hintergrund, der/die im Idealfall eine ärztliche/heilpraktische Behandlung begleitet und unterstützt. Freilich muss man sich hier noch auf eine Berufsbezeichnung einigen, um das Wort "TherapeutIn" zu vermeiden Wir vom Institut AiDA Aromatherapy International prägten für nicht therapeutisch tätige, dennoch qualifizierte Aroma-SpezialistInnen den Begriff der(s)
AromapraktikerIn.
Es ist in Deutschland nicht verboten, Menschen bei der Pflege und Erhaltung ihrer Gesundheit zu beraten und zu unterstützen; viele Bereiche der Aromatherapie bieten hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Der Übergang zwischen Pflege und medizinischer Behandlung ist freilich in vielen Bereichen fließend. Zum Beispiel bei Hauterkrankungen: Ist eine bewusst gewählte und angewandte "Kosmetik" aus ätherischen Ölen noch Pflege und Schutz oder bereits eine heilende Behandlung? Ist eine Sequenz von extrem entspannungsfördernden Massagen des Rückens mit nachweislich stimmungsaufhellenden Ölen und beruhigenden Worten bereits eine Psychotherapie?
Angehörige von Heilhilfsberufen wie MasseurInnen und KrankenpflegerInnen verwenden heutzutage schon relativ häufig ätherische Öle, um ihre
Behandlungen zu unterstützen. In manchen Krankenhäusern in Deutschland arbeiten sie Hand in Hand mit Medizinern.
Aufgeschlossene Erzieherinnen, vor allem in heilpädagogischen Einrichtungen, finden durch ätherische Öle bereits enorme Unterstützung in ihrer Arbeit. Nicht nur sie selbst finden mehr Kraft, Motivation und Ausdauer, sondern auch ihre Schützlinge können durch relativ unkomplizierten Einsatz der Öle oftmals überraschend positiv beeinflusst werden. Auch bei Kosmetikerinnen, Fußpflegerinnen und Friseurinnen werden die ätherischen Öle hierzulande immer beliebter. Diese eher sporadischen oder unsystematischen Einsätze sind jedoch noch keinesfalls eine Ganzheitliche Aromatherapie.
Es sollte bei allen gesetzlichen Grauzonen dennoch selbstverständlich sein, dass jemand, der in Deutschland ähnlich wie ein britischer Aromatherapeut arbeiten und eine Praxis eröffnen möchte, ausreichend Grundkenntnisse über die Vorgänge im menschlichen Körper haben muss.
Voraussetzungen: Es muss unbedingt gewährleistet sein, dass diese Person verantwortungsbewusst genug ist zu erkennen, wen und welche Beschwerden sie mit ätherischen Ölen behandeln kann und darf und in welchen Fällen der Klient an Arzt oder HeilpraktikerIn verwiesen werden muss. Er/sie muss über ausreichend Kenntnisse zum biochemischen Aufbau, den Wirkungsweisen und den Nebenwirkungen der ätherischen Öle verfügen. Zudem sollte er/sie für Beratungen, die den Gesundheitszustand des ganzen Menschen betreffen, ein breites Wissensspektrum über Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Bewegung/Ruhe, andere komplementäre Therapien etc. haben.
Bevor sich ein(e) AromapraktikerIn selbständig macht, ist es auch wichtig, fundierte Kenntnisse in Erster Hilfe zu erwerben. Hierzu kann man qualifizierte und preiswerte Kurse beim Roten Kreuz und ähnlichen lokalen Institutionen oder auch in Volkshochschulen besuchen. Auch die etwa einmonatige Ausbildung zur "Schwesternhelferin" mit dazugehörigem Praktikum erleichtert den Umgang mit Mensch und Gesundheit (zum Beispiel beim Johanniter- oder Malteser-Hilfsdienst.
Im Falle einer Spezialisierung auf ein bestimmtes Gebiet, zum Beispiel der Arbeit mit Schwangeren, ist es ratsam, entsprechende Kurse oder Weiterbildungsmöglichkeiten zu nutzen.

Ausbildungsmöglichkeiten

Bislang werden in Deutschland nur an wenigen Instituten ausführliche Lehrgänge mit mindestens 150 Präsenzstunden angeboten. Einen einheitlichen Lehrstoff gibt es noch nicht, doch in den wesentlichen Inhalten überschneidet sich das Angebot der Institute.
• Im Institut AiDA Aromatherapy International können in einer
200-Stunden-Ausbildung, die sich in der Regel über zwei Jahre (mindestens 10 3-Tage-Kursblöcke verteilt), Aromatologie, Botanik, Biochemie und Aroma-Massage erlernt werden. Praktische und theoretische Aufgaben für zu Hause vertiefen das Wissen. Eine geführte Exkursion zu einem Apothekergarten, Botanischen Garten oder Kräuterbauern vertieft den Kontakt zu den lebendigen Aromapflanzen. Nach bestandenen theoretischen Prüfungen sowie einer praktischen Abschlussprüfung erhält man ein Zertifikat und darf sich "AromapraktikerIn AiDA" nennen.

Ähnliche Ausbildung: KosmetikerIn

Die Ausbildung zur KosmetikerIn und die Ausübung dieses Berufes ist in Deutschland noch nicht einheitlich gesetzlich geregelt. In einigen Bundesländern gibt es Kosmetikschulen, die staatlich anerkannt sind, das heißt, die Abschluss-Prüfung wird vor der Bezirksregierung abgelegt und das Bestehen führt zur Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte KosmetikerIn". Da die Berufsbezeichnung noch nicht geschützt ist, darf sich zur Zeit noch jeder Mensch "KosmetikerIn" nennen, egal ob die Kenntnisse an ein paar Wochenenden, in vielen Monaten bis hin zu Jahren erlangt wurden. Auch ohne jede Ausbildung kann bislang ein Kosmetikinstitut eröffnet werden.
Für staatlich anerkannte KosmetikerInnen gibt es Aufbaukurse zur NaturkosmetikerIn, das Feld der Aromakunde und Aroma-Massage passt sehr gut dazu. Die Behandlungen können hier, vor allem Dingen bei schweren Hautproblemen, sehr therapienah gestaltet werden.

Verkauf der ätherischen Öle

Ätherische Öle werden in Deutschland buchstäblich überall verkauft: in Supermärkten, Haushaltswarengeschäften, Einrichtungshäusern, Hifi-Läden, Flohmärkten, Buchhandlungen, Drogerien, Parfümerien, Apotheken, Esoterik-Shops, Bioläden und — noch sehr selten — in Fachgeschäften für natürliche Duftstoffe und Naturkosmetik. Die meisten dieser Öle verfügen nicht über eine nachvollziehbare Qualität zur Behandlung am Menschen, oft sind sie "naturidentisch" (= synthetisch, aber die natürliche Zusammensetzung ist imitiert) oder gar Phantasiekreationen der großen Düftehersteller. Die Beratung ist auf Flohmärkten und in branchenfremden Geschäften meist haarsträubend schlecht oder irreführend, selbst in Fachgeschäften herrschen oft erschreckende Wissenslücken. Seriöse Lieferanten von ätherischen Ölen bieten deshalb kostenlose oder kostengünstige Schulungen an. Oder der Verkauf darf gar erst nach einer entsprechenden Einführung in die Materie stattfinden.
Es gibt im Bereich des Verkaufs der offenen ätherischen Öle keine eindeutigen
Regelungen, da die Definition der ätherischen Öle noch nicht geregelt wird. Zwischen einem Öl, das die "Frühlingsfrische" in den Putzeimer zaubern soll beispielsweise, einer Essenz zum Aufpeppen eines Cola-Getränkes oder Kaugummis und einem gesundheitsunterstützenden Öl, das großflächig mit dem Körper in Berührung kommen soll, sind oft riesige Unterschiede. Wobei natürlich im Idealfall erstere schon allein aus ökologischen Gründen auch von hervorragender Qualität sein sollten.
An dieser Stelle seien ein paar Beispiele von Fertig-Arzneimitteln aufgezählt, die ätherische Öle enthalten, hierbei tritt das
Arzneimittel-Gesetz in Kraft. Insgesamt sind es über 2000 Mittel, die in deutschen Apotheken erhältlich sind. So können wir beispielsweise zwischen 566 Mitteln wählen, die Eukalyptus enthalten, auf je 170 verschiedene Produkte kommen wir bei Wacholder-, Kümmel-, Rosmarin- und Minze-Präparaten, den beliebten Thymian finden wir in über 80 Zubereitungen, die Fichten und Kiefern kommen in jeweils etwa 70 Mitteln vor, und die Anzahl von Zimt-, Fenchel-, Nelken-,Lavendel-, Zitronen-, Melissenmedikamenten übersteigt immer noch jeweils die 50.

Verkauf von selbst gemachten Mischungen aus ätherischen Ölen

Laut der (sechsundzwanzigste Richtlinie der) Europäischen Kosmetikverordnung (laufende Erweiterungen) ist es in Deutschland und Österreich nicht gestattet, selbst hergestellte Mischungen aus und mit ätherischen Ölen, die kosmetischen Zwecken diesen, zu verkaufen. Es müssen umfangreiche, und für kleine und mittlere Firmen nicht finanzierbare, Reinhaltungsmaßnahmen, Absaugvorrichtungen, Möblierungen geschaffen werden. Unter den Begriff Mischungen fallen Körperöle, Massageöle, Haarsprays, Seifen, Deodorants, Gesichtscremes u. ä. Schweizer Produkte/Mischungen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, dürfen in Deutschland und Österreich nicht vertrieben werden. www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl103s0443.pdf und www.ris.bka.gv.at/bgblpdf/images2003/2003b338.pdf . Gestattet ist die Herstellung und Anwendung einer nicht vorher vorbereiteten Mischung für EINE Anwendung im pflegerischen Sinne. Auch kann man Rezepturen verkaufen (zB auf hübschen Karteikarten) und dann im Sinne einer Dienstleistung EINE Portion dieses kosmetischen Produktes dazu herstellen. Aber Herstellung von Kosmetik auf Vorrat ist nicht gestattet.
Bei Behandlungen ist es laut einzelnen Ämtern jedoch nicht gestattet, eventuelle Reste der Öle-Mischung der/m Kundin nach Hause mitzugeben, denn das hieße wieder, ein Kosmetikprodukt wird im gewerblichen Sinne in Verkehr gebracht. Selbstverständlich gelten diese Einschränkungen nicht für den privaten Bereich, Sie können also unbesorgt Ihre Lieben betreuen und auch Ihre FreundInnen dürfen Sie unbesorgt beschenken.


© Eliane Zimmermann | Nachdruck und gewerbliche Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Eliane Zimmermann. (PS an alle Internet-Piraten: Dieses ist der am meisten geklaute Text von diesem Internetauftritt, in mindestens zwei Fällen wurde er sogar zu Geld gemacht; danke für diese Art von zweifelhaftem Kompliment! Ehrlichkeit währt jedoch am längsten.)