| AROMAPRAXIS - das Wort wurde Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts von Eliane Zimmermann erfunden und beschreibt eine wegen der deutschen veralteten Gesetzgebung abgewandelte Form der Aromatherapie. Das Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 (Hitler lässt grüßen) regelt in Deutschland, dass nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde berufsmäßig ausüben dürfen. Das Wort THERAPIE impliziert die Tätigkeit des Heilens, darum ist es ungeschickt, sich als Nicht-Arzt oder Nicht-Ärztin Aromatherapeut/in zu nennen, da man dann eben nicht therapieren darf. Ob moderne Tätigkeiten wie ein regulierendes Behandeln nach Grundsätzen der energetisch ausgerichteten Naturheilkunde müsste gerichtlich geklärt werden. Dazu haben sich weder ein Verein noch irgendwelche engagierten Individuen heran getraut.

Aromapraxis wird von medizinischen Laien, die jedoch eigens in Aromakunde und ggfs. Massage geschult wurden, durchgeführt. Eine aromapraktische Behandlung dient der Prophylaxe (Vorbeugung) von Krankheiten und wird zum krankmachenden Stressausgleich eingesetzt. In manchen Fällen ziehen ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen die Arbeit von AromapraktikerInnen hinzu, um chronisch Kranke und Menschen mit viel beratungsbedarf kontinuierlich zu unterstützen.

Was ist der Unterschied zwischen Aromatherapie und Aromapraxis?

Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Arbeitsfelder auf dem Einsatzgebiet der ätherischen Öle:
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Aromatherapeutinnen und Aromatherapeuten sind diejenigen, die nicht nur über die qualifizierte Fortbildung in Aromakunde verfügen, sondern die entweder Heilpraktikerin/Heilpraktiker oder Ärztin/Arzt sind.Sie dürfen ätherische Öle therapeutisch, also zu heilenden Zwecken und auch GEGEN Beschwerde und Krankheiten, einsetzen und diese auch verschreiben (z.B. in Form von Medikamenten wie Gelomyrtol).
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Aromapraktikerinnen und Aromapraktiker dagegen sind entweder in Aromakunde und Aromapraxis ausgebildete Laien, die ätherische Öle, fette Öle und Hydrolate zur Gesundheitspflege und -vorsorge einsetzen, zum Beispiel in stressabbauenden Massagen mit dazugehörender Beratung. Oder es sind Angehörige der Heilhilfsberufe wie zum Beispiel Krankenschwestern und Krankenpfleger, die unter Aufsicht eines Arztes therapieähnlich arbeiten.
Aromapraktikerinnen und Aromapraktiker arbeiten nie GEGEN ein Symptom oder eine Krankheit, sondern sie arbeiten FÜR die Gesundheit ihrer KlientInnen. Sie sorgen FÜR Entspannung, FÜR Wohlbefinden, FÜR das Loslassen von Spannungen und Verkrampfungen, FÜR eine positive Entwicklung der Persönlichkeit ihrer Kunden. Sie setzen sich für die Stärkung der Gesundheit durch vitalisierende Ernährung und durch gesundheitsfördernde Entspannungsmethoden ein, sie verwenden ätherische Öle beispielsweise FÜR einen die Abwehrlage stärkenden Einsatz von ätherischen Ölen ein und FÜR die Regulation von unbalancierten Zuständen des Nervensystems, allgemein als „Stress“ bekannt. Sie beraten und begleiten ihre KlientInnen mit dem Ziel, dass diese sich bei dem jeweiligen Zustand auch selbst helfen können, beispielsweise mit individuell angepassten ätherischen Ölen oder Entspannungstechniken.

Aromapraxis_arbeitet_Pro-Mensch

Da es bei InteressentInnen für die Aromapraxis-Ausbildung immer wieder Zweifel gibt, hier ein paar Erläuterungen zur momentanen Situation. Eindeutig ist in Deutschland geregelt, dass man jemanden gegen Bezahlung massieren darf, wenn dies der Entspannung dient. Stellvertretend für andere Stellungnahmen zu diesem Thema sei hier eine Aussage aus dem Regierungspräsidium in Darmstadt vom 16. Juli 1999 zitiert: „... handelt es sich hier um eine Massagedienstleistung, die sich an gesunde Menschen richtet und zu reinen Entspannungszwecken (Wellnessbereich) durchgeführt wird. Dafür ist weder eine staatliche Anerkennung als Masseur, noch eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich.“ . Ausführliche Informationen hierzu sind nachzulesen auf der Website 
www.touchlife.de/rechtsgrundlagen.htm

Es ist also aus juristischen Gründen wichtig, die Aroma-Massage, die von medizinischen Laien ausgeführt wird, als Dienstleistung am gesunden Menschen zu deklarieren, für die die Klientin/der Kunde aus eigener Tasche bezahlt. Es dürfen keinerlei Krankheiten, Körperleiden oder Körperschäden behandelt werden, sondern nur folgende Bereiche abgedeckt werden (mit denen auch geworben werden kann): Wellness, Schönheit, Prophylaxe, Gesundheits-Begleitung, Gesundheits-Beratung, Entspannungs-Massage, Wohlbefinde-Massage, Gesundmassage, intuitive Massage, Fitness-Massage, Stressmanagement usw.. Man spricht von vorbeugenden, kosmetischen, entspannenden, stressvermindernden und pflegenden Anwendungen.

Dementsprechend ist es in Deutschland auch möglich, sich eine selbständige Existenz mit einer erfolgreichen Aroma-Praxis aufzubauen, ohne die Heilpraktikerprüfung abgelegt zu haben. Dieser Beruf füllt die immens wichtige Lücke, die das heutige Gesundheitssystem stets vergrößert: nämlich den Menschen als Ganzheit zu sehen und ihn im Prozess der inneren und äußeren Genesung weiterhin zu unterstützen. Denn viele eigentlich schwerkranke Menschen werden als „gesund“, – also ohne medizinische Befunde – aus der medizinisch-ärztlichen Obhut entlassen. Hier können die ätherischen Öle samt der helfenden Hand im oben genannten Sinne unterstützen, pflegen, fittmachen, begleiten. Lesen Sie einmal nach, wie eine typische Aroma-Behandlung nach
britischem Modell aussieht. Hier spielt das Eindringen der ätherischen Öle durch die Haut in den Körper die vordergründige Rolle. So entfalten sich die mehr körperlichen und klar nachweisbaren Wirkungen der pharmazeutisch aktiven Inhaltsstoffe (Messung des Ölegehalts im Blut, Blutdruck- und Herzrhythmusveränderungen, EEG). Aber die Nase riecht dabei auch und dadurch kommt es auch zu subjektiven Wirkungen im mehr psychischen Bereich.


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