Nach Abschluss der 200 Stunden Kurs (und mindestens 80% der Stunden Anwesenheit), Anfertigung der diversen Aufgaben und Abgabe der Studienarbeit findet eine schriftliche Abschlussprüfung statt. Es müssen circa 200 Fragen beantwortet werden (vorwiegend Multiple Chioce) und eine Behandlungsvorschlag für einen fiktiven Menschen mit Beschwerden zusammen gestellt werden. Dieser Teil der Prüfung dauert anderthalb Stunden. Nach einer Pause mit grober Korrektur der Arbeiten findet in lockerer Runde eine mündliche Prüfung statt, in der die fehlerhaften Antworten "ausgebessert" werden können. Je nach Kursmodell und Ort nimmt ein(e) in Aromakunde erfahrene(r) Ärztin/Arzt diesen Teil der Prüfung ab, ansonsten wird vom AiDA-Team geprüft.

Nach bestandener Prüfung erhält die/der frisch gebackene AromapraktikIn das Zertifikat, das sie/ihn berechtigt, den Titel Aromapraktikerin AiDA oder Aromapraktiker AIDA in seinen Werbe- und Berwerbungsunterlagen zu tragen.

| Aromapraktikerinnen AIDA und Aromapraktiker AiDA sind entweder in Aromakunde und Aromapraxis ausgebildete Laien, die nach ihrer insgesamt 400-Stunden-Ausbildung (200 Stunden Unterricht, 200 Stunden Selbststudium mit Studienbriefen) ätherische Öle, fette Öle und Hydrolate zur Gesundheitspflege und -vorsorge einsetzen, zum Beispiel in stressabbauenden Massagen mit dazugehörender Beratung. Oder es sind Angehörige der Heilhilfsberufe wie zum Beispiel Krankenschwestern und Krankenpfleger, die unter Aufsicht eines Arztes therapieähnlich arbeiten.
Dementsprechend ist es in Deutschland jederzeit möglich, sich eine selbständige Existenz mit einer erfolgreichen Aroma-Praxis aufzubauen, ohne die Heilpraktikerprüfung abgelegt zu haben. Dieser Beruf füllt die immens wichtige Lücke, die das heutige Gesundheitssystem stets vergrößert: nämlich den Menschen als Ganzheit zu sehen und ihn im Prozess der inneren und äußeren Genesung weiterhin zu unterstützen. Denn viele eigentlich schwerkranke Menschen werden als „gesund“, – also ohne medizinische Befunde – aus der medizinisch-ärztlichen Obhut entlassen. Hier können die ätherischen Öle samt der helfenden Hand im oben genannten Sinne unterstützen, pflegen, fittmachen, begleiten.
Der Begriff "AromatherapeutIn" ist als Berufsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt, jeder könnte sich so nennen, er/sie dürfte dann aber nicht unbedingt therapieren = heilen. Insofern ist diese Berufsbezeichnung nach heutigen Gesetzen für Nicht-Mediziner sinnlos. Was als heilende Tätigkeit gilt, wird unmissverständlich vom Heilpraktikergesetz bestimmt.
© Eliane Zimmermann | Nachdruck und gewerbliche Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Eliane Zimmermann.